Welche Aufgaben hat ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler bietet seinen Interessenten Häuser und Wohnungen, also Immobilien, zum Kaufen oder zum Mieten an. Dabei ist er für beide Seiten tätig, also für Mieter oder Käufer beziehungsweise für Vermieter und Verkäufer. Der Immobilienmakler ist als ein Gewerbetreibender selbständig tätig. Er unterhält ein Maklerbüro mit entsprechender personeller und organisatorischer Ausstattung.
In Deutschland ist es vielfach so, dass der Immobilienmakler zwar vom Vermieter oder Verkäufer beauftragt, aber von der Gegenseite bezahlt wird.

Profis können es besser

Die Kaufabwicklung von Haus oder Wohnung ist heutzutage derart komplex und vielseitig, dass es für einen Laien, wie es in der Regel die Eigentümer oder Erwerber sind, weder machbar noch zumutbar ist, alles richtig und zufriedenstellend von Anfang bis Ende abzuwickeln.
Einmal abgesehen von dem zeitlichen, organisatorischen und auch finanziellen Aufwand: Vertragsabschlüsse sind unser tägliches Geschäft.
der Immobilienmakler ist Profi. Kaufen und Verkaufen ist sein Alltagsgeschäft, und er profitiert im Einzelfall von Synergien in seinem Maklerbüro sowie von seiner einschlägigen Berufserfahrung. Jeder einzelne Vorgang wird nach einem festen Schema bearbeitet und gliedert sich in knapp ein halbes Dutzend einzelne Arbeitsabschnitte.

Es beginnt mit der Kontaktaufnahme des Interessenten und dem damit verbundenen Einführungsgespräch zu dem betreffenden Objekt, inklusive den Vorstellungen über die Abwicklung und den Verkaufserfolg selbst. Dieser Termin wird mit der formellen Beauftragung des Maklers beendet, und auf dieser Grundlage beginnt seine konkrete Tätigkeit. Sie ist oft sehr zeitaufwändig und mit vielerlei Gesprächen, Verhandlungen und Kommunikation verbunden.

Je nach Art, Lage und Größe der Immobilie inklusive des dazugehörigen Grundstücks werden Kontakte zu Behörden unterschiedlicher Art notwendig. Dazu gehören örtliche, regionale oder auch überregionale Ämter und Institutionen, wenn es sich beispielsweise um Fragen zu Flächennutzungsplan, zu Bebauungsplan, zur Erschließung eines Neubaugebietes oder um eine ältere Immobilie handelt, die möglicherweise unter Denkmalschutz steht. Mit einem Behördengang als solchem ist es nicht getan, denn daraus ergeben sich vielfach Fragen, die behördlicherseits bearbeitet und beantwortet werden müssen. Das kostet Zeit und Manpower.

Alle sollen gewinnen - der Makler als Vermittler

Diffizil ist immer das Aushandeln des Kaufpreises. Hier sind beide Seiten gleichermaßen betroffen, und der Immobilienmakler steht als Vermittler buchstäblich dazwischen. Er muss im wahrsten Sinne des Wortes geschickt verhandeln, denn alle Beteiligten wünschen sich ihren eigenen Erfolg: der Verkäufer den Verkaufserlös, der Käufer einen akzeptablen Kaufpreis, und der Immobilienmakler seine Provision. Einige dieser Arbeitsvorgänge laufen parallel ab, es handelt sich buchstäblich um eine laufende Angelegenheit. Unter der Leitung des Immobilienmaklers ist viel Bewegung. Er muss organisieren, koordinieren und natürlich seinen Auftraggeber immer laufend informieren.

Wenn es der Verkäufer wünscht, kann der Immobilienmakler einen Notar vermitteln, mit dem er kooperiert und der den Kaufvertrag der Immobilie notariell beurkundet. Die damit verbundenen Kosten sind Bestandteil der Immobilienfinanzierung, und der Notar bereitet anhand der Vorgaben des Maklers den Kaufvertrag inklusive der notariellen Beurkundung vor. Zum Vertragsabschluss selbst müssen sowohl Verkäufer als auch Käufer den Notar aufsuchen. Entweder denselben Notar, oder aber, je nach räumlicher Distanz, einen eigenen Notar, der dann mit seinem Kollegen den Vorgang gemeinsam bearbeitet und zusammenführt. Vielfach ist es so, dass auf Wunsch des Noch-Eigentümers der Immobilienmakler bei der notariellen Kaufabwicklung mit dabei ist, um fachliche Auskunft zu geben.

Abschluss des Geschäfts

Während bei einem Immobiliengeschäft Verkauf – Kauf im Anschluss an die notarielle Kaufabwicklung die Grundbucheintragung folgt, ist der Immobilienmakler bei Vermietungen ein letztes Mal gefragt und mit dabei, wenn die Übergabe ansteht. Alle drei Beteiligten machen eine gemeinsame Begehung des Mietobjektes, und vor der abschließenden Schlüsselübergabe wird ein Übergabe-Protokoll gefertigt, das von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Es ist die rechtliche Grundlage für mögliche zukünftige Ansprüche, die der eine gegen den anderen geltend machen möchte.

Sowohl im Anschluss an die notarielle Kaufabwicklung als auch an die Übergabe des Mietobjektes kann auf den Geschäftserfolg mit einem Glas angestoßen werden, und nach der erfolgreichen Abwicklung des Immobiliengeschäftes schreibt der Immobilienmakler einige Tage später seine Rechnung.


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